Mustererklärung zur Barrierefreiheit
Ihre [Firmenname] ist bemüht im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen an die Barrierefreiheit basieren auf §§ 3 Absätze 1 bis 4 sowie § 4 der BITV 2.0, die gemäß § 12d BGG erlassen wurde.Diese Anforderungen stimmen größtenteils mit den Vorgaben der „Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1“ (WCAG 2.1 AA) überein.
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für die Domain auf der Sie sich aktuell befinden gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.
Wir setzen uns ständig dafür ein, unser Template noch barrierefreier zu gestalten und überprüfen es regelmäßig mit Stichproben. Eine Übereinstimmung kann dabei jedoch nur für einzelne Seiten festgestellt werden. Um sicherzustellen, dass die gesamte Website barrierefrei ist, müssten alle Seiten geprüft werden – was bei großen Websites jedoch nicht praktikabel ist. Stattdessen hilft es, eine Auswahl an Seiten zu testen, die möglichst alle möglichen Barrieren abdeckt, um die Zugänglichkeit der gesamten Website zu beurteilen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unser Template entspricht weitestgehend der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik gemäß dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW).
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei (Geben Sie hier an, welche Bereiche Ihrer Website barrierefrei sind und wo möglicherweise noch Unsicherheiten bestehen):
- Es besteht die Möglichkeit, dass in unserem Template überwiegend Fachterminologie verwendet wird, anstatt Formulierungen in leicht verständlicher Sprache. Dies liegt daran, dass die primären Nutzer unseres Templates Entwickler und Fachexperten sind.
- Trotz aller Sorgfalt kann es vorkommen, dass Wörter und Textabschnitte in einer anderen Sprache vorkommen und nicht entsprechend ausgezeichnet sind.
- Außerdem kann für eingebettete Inhalte wie Bilder, YouTube-Videos, Verlinkung oder Inhalte aus anderen Quellen wie externen Datenbanken keine Barrierefreiheit garantiert werden.
- Wir übernehmen keine Garantie dafür, dass die externen Websites, die wir durch Links bereitstellen, barrierefrei sind.
Wir sind derzeit dabei, die Barrieren in unserem Template so schnell wie möglich zu beseitigen.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von Ihrer Firma (als Link) aufgefallen? Order Sie haben Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Sie können uns per E-Mail für Barriere melden: maxMustermann@gmail.de oder telefonisch 0123456789123 kontaktieren:
Musterfirma
Max Mustemann
12345 Musterstadt
Deutschland
Hinweis zum Schlichtungsverfahren
Sollte nach Ihrem Feedback über den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, haben Sie die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG einzuschalten. Die Aufgabe der Schlichtungsstelle besteht darin, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Einigung zu ermöglichen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei, und es ist nicht erforderlich, einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen.
Detaillierte Informationen zum Ablauf des Verfahrens sowie zur Antragstellung finden Sie unter: schlichtungsstelle-bgg.de.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27.01.2025 erstellt.